Kurze Übersicht zu den Incoterms®
Zweck, Nutzen & Relevanz für die Transportversicherung
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannte Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) und definieren im internationalen Warenhandel klar und einheitlich, wer für Lieferung, Kosten, Risiken und ggf. die Transportversicherung verantwortlich ist. Ihre aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2020.
Was regeln die Incoterms®?
Die 11 Incoterms® 2020 bestimmen unter anderem:
Lieferort und Pflichten von Käufer und Verkäufer
Kostenübergang während der Transportkette
Gefahrübergang bei Verlust oder Beschädigung der Ware
Obliegenheiten zur Beschaffung von Transportdokumenten
Bei einzelnen Klauseln (z. B. CIF und CIP) sogar die Pflicht, dass der Verkäufer eine Transportversicherung abzuschließen hat
Damit verhindern die Incoterms® Missverständnisse und schaffen eine weltweit einheitliche Grundlage für den Warenhandel – insbesondere beim Versendungskauf.
Versicherung bei CIF / CIP
Die vier Hauptgruppen der Incoterms®
Die Regeln gliedern sich in vier Gruppen (E, F, C, D), abhängig davon, wer welchen Teil des Transports organisiert und bezahlt. Besonders relevant für die Transportversicherung sind die Klauseln:
- CIF – Cost, Insurance and Freight
- CIP – Carriage and Insurance Paid To
Hier ist der Verkäufer verpflichtet, eine Transportversicherung für das Gut zugunsten des Käufers abzuschließen.
Transportversicherung & fremdes Interesse
In der Transport- bzw. Güterversicherung besteht Deckung für jedes in Geld schätzbare Interesse – unabhängig davon, ob es sich um:
- eigenes Interesse des Versicherungsnehmers oder
- fremdes Interesse (z. des Käufers bei CIF/CIP-Lieferungen) handelt
Das bedeutet: Auch wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst die Gefahr trägt, kann er dennoch eine Versicherung für fremde Rechnung abschließen. Im Schadenfall erfolgt die Entschädigung auf Verlangen des Versicherungsnehmers an ihn oder den tatsächlich Betroffenen.
Wichtig:
Bei CIF- und CIP-Verkäufen muss geprüft werden, ob der Abschluss einer Versicherung für das Bestimmungsland zulässig ist. Einige Länder schränken aus aufsichtsrechtlichen Gründen ausländischen Versicherungsschutz ein.
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